Die Satzung

Satzung der "Vereinigung der Ehemaligen und Förderer des Lichtenberg-Gymnasiums Cuxhaven e.V."

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Vereinigung der Ehemaligen und Förderer des Lichtenberg-Gymnasiums Cuxhaven e.V.″ und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Cuxhaven unter der Nr. 6 VR 677 eintragen.

Sitz des Vereins ist Cuxhaven. Er wurde am 22.05.1998 gegründet. Der Verein ist politisch, rassich und konfessionell neutral.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist es, das Lichtenberg-Gymnasium Cuxhaven zu unterstützen und die Bildung seiner Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke″ der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Anschaffung zusätzlicher Ausstattungsgegenstände verwirklicht.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf Grund schriftlichen ANtrages.

Zu Ehrenmitgliedern können auf Antrag des Vorstandes Mitglieder sowie außerhalb des Vereins stehende Personen durch die Mitgliederversammlung ernannt werden, wenn sie sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

a) mit Austritt zum Ende des laufenden Vereinsjahres durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand,

b) mit Ausschluss durch den Vorstand. Hiergegen kann Berufung an die nächste Mitgliederversammlung eingelegt werden, die endgültig entscheidet.

c) mit dem Tode des Mitglieds

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Jahresbeitrag ist bis zum 30. Juni eines Jahres fällig.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

  a) der/dem 1. Vorsitzenden,

  b) der/dem 2. Vorsitzenden (gleichzeitig Schriftführer/in),

  c) der/dem Schatzmeiser/in.

Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind die/der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder vertritt den Verein alleine. Die Amtsperiode der Vorstandsmitglieder dauert ein Jahr. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

Die Beschlüsse haben schriftlich zu erfolgen.

Der Vorstand kann jährlich zu seiner Unterstützung einen Beirat berufen.

§ 8 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist von der/dem Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von einem anderen Vorstandsmitglied einzuberufen und zu leiten

  1. mindestens einmal einjährlich,
  2. wenn ein Zehntel der Mitglieder dies unter schriftlicher Darlegung der Gründe beim Vorsitzenden beaantragt.

Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 4 Kalenderwochen.

§ 9 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der Anwesenden.

Jede ordnungsgemäß einberufende Mitgliederversammlung ist ohne Rücktritt auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich zu protokollieren. Zur Änderung des Zweckes des Vereins bzw. zu seiner Auflösung ist 7/8 Stimmenmehrheit der Anwesenden in einer nur zu diesem Zweck einberufenden Mitgliederversammlung erforderlich.

§ 10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstiger Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Cuxhaven, dies es unmittelbar und ausschließlich für das Lichtenberg-Gymnasium Cuxhaven zu verwenden hat.


Lichtenberg-Gymnasium
Schulstraße 18
27474 Cuxhaven

Tel.: 0 47 21 / 74 54-0
Fax: 0 47 21 / 74 54-54
Mail: lig@schule.kreis-cux.de